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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Sempercode UG (haftungsbeschränkt) i.G. für Verträge mit Unternehmern.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Sempercode UG (haftungsbeschränkt) i.G., Glück-Auf-Str. 24, 57555 Mudersbach (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über die folgenden Leistungen: Softwareentwicklung, IT-Consulting und technische Beratung, Planung und Umsetzung von IT-Infrastrukturen, Schulungen und Workshops, Vertrieb von Hard- und Software sowie Hosting- und Provider-Services.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert bzw. bedient.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebote, Leistungsscheine, ein gesondert vereinbartes Service Level Agreement sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO) gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Softwareentwicklung (Werkvertrag)

(1) Umfang, Spezifikation und Abnahmekriterien der zu erstellenden Software ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Abnahme erfolgt gemäß § 640 BGB. Der Kunde erklärt innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung die Abnahme oder benennt konkrete Mängel. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Anbieter auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3) Änderungswünsche außerhalb der ursprünglichen Leistungsbeschreibung werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Consulting, Wartung und Schulungen (Dienstvertrag)

(1) Bei Beratungs-, Wartungs- und Schulungsleistungen schuldet der Anbieter die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Leistungsumfang (Stunden- oder Tagessätze, Pauschale, Kontingent) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 5 Vertrieb von Hard- und Software (Kaufvertrag)

(1) Für die Lieferung von Hardware und Standardsoftware gelten die §§ 433 ff. BGB.

(2) Der Anbieter behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor (§ 449 BGB).

(3) Lizenzsoftware wird zu den Bedingungen des jeweiligen Herstellers überlassen; diese gehen diesen AGB insoweit vor.

§ 6 Hosting- und Provider-Services (Dauerschuldverhältnis)

(1) Umfang und Verfügbarkeit der Hosting-Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot sowie aus einem etwaigen gesondert vereinbarten Service Level Agreement.

(2) Soweit vereinbart, verlängert sich der Hosting-Vertrag automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die genaue Laufzeit und Kündigungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen (§ 3) gelten die §§ 634 ff. BGB, für Dienstleistungen (§ 4) die Regeln des Dienstvertragsrechts, für Kaufgegenstände (§ 5) die §§ 434 ff. BGB.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung bzw. Bereitstellung, in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt, soweit der Kunde Kaufmann ist.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Der Kunde erhält an individuell für ihn entwickelter Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam wird. Eine ausschließliche oder übertragbare Rechteeinräumung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(2) An Vorleistungen, Frameworks, Werkzeugen und Bibliotheken, die der Anbieter unabhängig vom Kundenauftrag entwickelt hat oder die Open-Source-Komponenten sind, verbleiben die jeweiligen ursprünglichen Rechte; es gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich.

(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, der diesen AGB als Anlage beigefügt wird.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Hosting nach § 6) gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit; im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Sempercode UG (haftungsbeschränkt) i.G. Software, IT-Infrastruktur, managed Hosting, Schulungen und Webdesign für den Mittelstand.

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